UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC)

Fesselnde Präsentation, packender Vortrag, perfekte Organisation: der Crash-Kurs für das UKW-Funkbetriebszeugnis von Lehrbuchautor Rolf Dreyer. Nur 345,- Euro.

Ohne UKW-Funk – grob fahrlässig

Seitdem zuerst das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und danach auch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) empfohlen haben, Sportboote mit einem UKW-Funkgerät auszurüsten, gilt es als grob fahrlässig, ein Sportboot ohne Funkgerät zu führen oder einzusetzen. Grobe Fahrlässigkeit kann bekanntlich den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Daher sind inzwischen fast alle Sportboote mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet. Auch ist ein Funkgerät in der Anschaffung nicht mehr teurer als ein Handy und das Funken selbst ist kostenlos.

UKW-Funk bei Seenot

Im Notfall kann am besten über Funk um Hilfe gerufen werden. Dazu muss nur ein roter Alarmknopf fünf Sekunden lang gedrückt werden. Ein solcher DSC-Notalarm geht nicht nur an die nächste Rettungsleitstelle, sondern zugleich auch an alle Schiffe in der Nähe. Das kann ein Handy nicht leisten. Aber auch wenn noch nicht «höchste Alarmstufe» besteht, wenn die Sicherheit eines Schiffes oder einer Person nur bedroht sind, muss über Funk eine Rettungsleitstelle informiert werden. Das Funkgerät wird im Bordalltag zur Verkehrsabwicklung (z. B. in Häfen, vor Klappbrücken) verwendet. Manche Vercharterer halten Funkverbindung zu ihren Schiffen, um bei Problemen sofort helfen zu können.

Warum das UKW-Funkbetriebzeugnis (SRC)

Auf Schiffen, die mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet sind, aber muss der Schiffsführer zumindest ein UKW-Funkbetriebzeugnis (SRC) besitzen (auch wenn das Gerät nicht benutzt wird). Denn der Erwerb eines UKW-Funkbetriebszeugnisses (SRC) ist seit 2005 auch für die Sportschifffahrt zur gesetzlichen Pflicht geworden. Wer ohne UKW-Funkbetriebzeugnis (SRC) die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, kann hart bestraft werden.

Weitere Funkbetriebzeugnisse

Für die Binnenschifffahrt reicht das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) aus, für den Seefunk im Küstenbereich ist zumindest das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) erforderlich und für große Reisen wird das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC benötigt.

Zwei wichtige Hinweise für die UKW-Funkbetriebzeugnisprüfung:

— Das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) für die Binnenschifffahrt kann mit einer vereinfachten Ergänzungsprüfung erworben werden, wenn ein UKW-Funkbetriebzeugnis (SRC) vorhanden ist oder gleichzeitig abgelegt wird.
— Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist nicht schwerer als das UKW-Funkbetriebzeugnis (SRC), nur ein kleiner Fragebogen zusätzlich. Das LRC schließt das UKW-Funkbetriebzeugnis (SRC) ein. Und wer gleich das LRC erwirbt und nicht erst im Anschluss an das UKW-Funkbetriebzeugnis (SRC), spart über 250,- €!

UKW-Funkbetriebzeugnis-Lehrbuch von Rolf Dreyer